Coronavirus

3G-Nachweis für Gottesdienste

Die seit Mittwoch, 24. November 2021 gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zwingt uns, für unsere Gottesdienste neue Bestimmungen festzusetzen.

Ab sofort gelten für unsere Gottesdienste, die in den Kirchenräumen stattfinden, 3G-Nachweise (getestet -nicht älter als 24 Stunden- oder geimpft oder genesen). Kinder bis einschließlich 15 Jahre brauchen aufgrund der regelmäßigen Testung in Schulen keinen zusätzlichen Nachweis.