Abkündigung zur Auslegung des Wahlverzeichnisses

(§ 18 Abs. 2 PWG)

In der Kirchengemeinde findet am 18. Februar 2024 die Neuwahl des Presbyteriums statt.

Zu diesem Zweck liegt in der Zeit vom 22.01.2024 bis 04.02.2024, zu den üblichen Öffnungszeiten des Gemeindebüros, Markt 18, 40721 Hilden, das Wahlverzeichnis aus.

Jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde soll sich innerhalb der Auslegungsfrist, vergewissern, ob es eingetragen ist, wenn es sein Wahlrecht ausüben möchte.

Die Eintragung im Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Änderungen des Wahlverzeichnisses nicht mehr möglich. Die eingetragenen Personen gelten als wahlberechtigt.

Ab dem 22.01.2024 erhalten zudem alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung per Post. Mit dieser Wahlbenachrichtigung können Sie dann digital wählen oder eine Briefwahl beantragen oder zur Urnenwahl am 18.02.2024 kommen.