Gemeindeversammlung am 17.9.23 um 12:30 Uhr in der Friedenskirche

Tagesordnung der Gemeindeversammlung

  1. Vorstellung der Kandidierenden zur Presbyteriumswahl und weitere Vorschläge für Kandidierende
  2. Bericht über aktuelle Entwicklungen in der Gemeinde
  3. Fragen aus der Gemeinde

Im Presbyteriumswahlgesetz der rheinischen Landeskirche heißt es, dass eine Gemeindeversammlung einzuberufen ist, um die Menschen vorzustellen, die für das Amt des Presbyters oder der Presbyterin zur Wahl stehen. Das klingt vielleicht dröge – muss es aber gar nicht sein.

So kann die Gemeinde aus erster Hand erfahren, wer zur Wahl steht und diesen Menschen Fragen stellen. (Was treibt sie an? Wofür stehen sie?) Dabei geht es nicht nur um alle, die neu ins Presbyterium kommen wollen, sondern auch um die, die sich erneut zur Wahl stellen und womöglich altgedient, aber vielleicht
nicht jedem bekannt sind.

Eine wichtige zweite Chance!
Gleichzeitig gibt es in diesem Rahmen die Möglichkeit, weitere Kandidat*innen für das Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde zu benennen. Die erste Vorschlagsrunde ist zwar seit Mitte Juni vorbei, allerdings ist in der Gemeindeversammlung noch einmal Raum, entweder sich selbst oder eine nicht anwesende Person für das Amt vorzuschlagen. Diese muss ihre Bereitschaft, es zu übernehmen, nur schon vor der Gemeindeversammlung schriftlich erklärt haben.

Demokratie leben
Im Endeffekt ist die Gemeindeversammlung eine greifbare Form der Demokratie. Sie dürfen sich einbringen: mit Fragen, Kritik, Wünschen … Deshalb würden wir uns sehr freuen, wenn Sie und viele andere kommen und bei einer Tasse Kaffee mit den Mitgliedern des Presbyteriums und den neu Kandidierenden ins Gespräch kommen.

Sara Schäfer