Auf dieser Seite erfahrt ihr alles über die Ev. Jugendstimme: Die Ev. Kinder- und Jugendvertretung der Gemeinde.
Die Gründungsversammlung der Ev. Jugendstimme findet statt am:
Sonntag, 04.10.2026 um 14 Uhr
Gemeindezentrum Reformationskirche
(Markt 18, 40721 Hilden)
Wer gehört zur Ev. Jugendstimme / Wer darf mitmachen?
Um mitzumachen und abstimmen zu dürfen muss man wischen 6 und 26 Jahren alt sein und an der Mitgestaltung der Kirchengemeinde interessiert.
Kinder und Jugendliche, die an Gruppen, Angeboten etc. der Gemeinde teilnehmen, sind Teil der Ev. Jugendstimme, auch wenn sie nicht evangelisch sind. Wenn die Ev. Jugendstimme weitere Gremien und Ämter wählt, zum Beispiel einen Vorstand, muss man mindestens 13 Jahre alt sein, um gewählt werden zu können.
Was passiert auf der Gründungsversammlung?
Auf der Gründungsversammlung wird entschieden, wie die Ev. Jugendstimme organisiert wird. Das wird in einer Geschäftsordnung aufgeschrieben. Das Vorbereitungsteam hat sich dafür einen Vorschlag überlegt. Diesen Vorschlag stellen wir auf der Gründungsversammlung vor. Dann beraten wir mit allen darüber.
Am Ende stimmt die Gründungsversammlung, darüber ab ob die Ev. Jugendstimme so funktionieren soll.
Außerdem fungiert die Gründungsversammlung als erste Vollversammlung der Ev. Jugendstimme. Das heißt, alle, die zur Gründungsversammlung kommen, dürfen reden und sich einbringen: mit Wünschen,Vorstellungen und Ideen für die Gemeinde.
Ein genauerer Ablauf der Gründungsversammlung folgt bald hier.
Was macht die Ev. Jugendstimme?
Kinder und Jugendliche sollen mehr in der Gemeinde mitentscheiden dürfen. Kinder und Jugendliche sollen auch mehr Dinge selbst organisieren können. Für beides ist die Ev. Jugendstimme da.
Damit Sie das erreichen kann bekommt die Ev. Jugendstimme einige Möglichkeiten: Sie kann eigene Aktionen, Projekte oder Gruppen planen und veranstalten, und bekommt von der Gemeinde ein Budget, dass sie selbst verwalten und für ihre Ideen und Projekte verwenden kann.
Die Ev. Jugendstimme darf dem Presbyterium, dies ist die Gemeindeleitung, direkt Fragen stellen und dort nach Einladung, reden. Die Ev. Jugendstimme darf auch Vorschläge für junge Mitglieder im Presbyterium abgeben. Im Jugendausschuss darf Sie bei Personalentscheidungen in der Kinder- und Ev. Jugendarbeit mitwirken.
Die Ev. Jugendstimme kann sich mit anderen Kinder- und Jugendvertretungen vernetzen, und entscheidet selbst welche Aufgaben ihr besonders wichtig sind und an welchen sie arbeitet.
Was ist die Geschäftsordnung?
Die Geschäftsordnung beschreibt, wer die Ev. Jugendstimme ist, was sie macht, und wie sie dies macht. Den Inhalt der Geschäftsordnung legt sie selbst fest, und kann sie auch Ändern. Dabei sind einige Vorgaben der Landeskirche zu beachten. Auf der Gründungsversammlung soll die erste Version der Geschäftsordnung beschlossen werden, dazu hat die Vorbereitsungsgruppe einen Entwurf erarbeitet, der bald hier zu finden ist.
An wen ich kann ich mich wenden?
Sobald die Ev. Jugendstimme gegründet wurde, steht hier, wann sie sich trifft, und wen man aus der Ev. Jugendstimme ansprechen kann.
Wenn ihr vor der Gründung noch mehr wissen wollt, könnt ihr euch an Diakonin Verena Kipp (verena.kipp@ekir.de) oder Jugendmitarbeiter Martin Rönsch (martin.rönsch@ekir.de) wenden.
