Die Taufe ist das äußere Zeichen dafür, zu Jesus Christus zu gehören und Mitglied der Kirche zu sein. Manche vergleichen die Taufe mit einer engen Freundschaft, die von beiden Seiten besiegelt ist. Gott sagt Ja zu Ihrem Kind; Eltern und Paten sagen stellvertretend für das Kind Ja zu Gott.
Taufe ist aber auch ein wunderbares Familienfest, um zu zeigen, dass die Kinder in einer größeren Gemeinschaft aufwachsen, die über die Eltern hinausgeht.
Unter https://www.evangelisch.de/taufbegleiter finden Sie alles Wissenswerte rund um die Taufe für Eltern und Paten.
In der evangelischen Kirche wird in der Regel in einigen Sonntagsgottesdiensten getauft, wir haben aber diese Angebote durch spezielle Taufgottesdienste ergänzt.
Alle Informationen zur Anmeldung einer Taufe finden Sie hier:
Fragen zu den möglichen Terminen werden Ihnen gerne von unseren Mitarbeiterinnen im Gemeindebüro beantwortet:


Markt 18, 40721 Hilden
Telefon: 02103 / 98 42 30
Fax: 02103 / 98 42 70
E-Mail: gemeindebuero.hilden@ekir.de
Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 10.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 15.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr
Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr
Die möglichen Tauftermine finden Sie hier: https://www.evangelisches-hilden.de/taufgottesdienste/
Wo Sie in Hilden wohnen, spielt keine Rolle mehr, allerdings werden sich nur selten alle Wünsche auf einmal berücksichtigen lassen. Wir versuchen zwar, Ort, Zeit und den Wunsch nach einem bestimmten Pfarrer, bzw. einer bestimmten Pfarrerin zu verwirklichen, aber das ist manchmal leider in der jeweiligen Kombination nicht möglich.
Taufpate können alle Menschen werden, die zum Zeitpunkt der Taufe einer christlichen Kirche angehören.
Paten, die evangelisch sind, aber nicht in Hilden wohnen, benötigen eine sogenannte Patenbescheinigung, die das zuständige Gemeindeamt der Heimatkirchengemeinde ausstellt. Paten aus anderen Konfessionen müssen eine Kopie ihrer Taufbescheinigung bzw. im Falle der katholischen Kirche eine Patenbescheinigung ihrer Gemeinde mitbringen.
Für Patenbescheinigungen, Taufbescheinigungen oder Zugehörigkeitsbescheinigungen wenden Sie sich bitte direkt an das Zentrale Kirchenbuch: Kirchenbuch.evmn@ekir.de
Falls es Sie interessiert: in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland sind im „Lebensordnungsgesetz“ ab Artkel 76 die Bestimmungen zur Taufe enthalten (Seiten 33 und folgende).
Foto: Ole Hergarten
