Du betrachtest gerade Hochzeit

Wir freuen uns, wenn Sie den Segen Gottes für Ihre Familie erbitten wollen. Bei uns können Sie Ihre Hochzeit oder Ihr silbernes, goldenes oder sogar diamantenes Ehejubiläum feiern.

Da wir in 2021 eine erhebliche Veränderung einerseits durch Corona, andererseits durch Einschränkungen im pastoralen Team hinter uns haben, gelten bis auf Weiteres folgende Regeln:

Sie können in Hilden kirchlich heiraten, wenn Sie hier Ihren ersten Wohnsitz haben oder eines Ihrer Elternteile in Hilden wohnt.

Verena Kipp

Alle Fragen zur Hochzeit und zu den möglichen Terminen werden Ihnen gerne von unserer Kasualassistentin Verena Kipp beantwortet. Sie koordiniert die Hochzeiten für die gesamte Gemeinde. Sie erreichen Sie per Mail: verena.kipp@ekir.de

Mit ihr besprechen Sie, wie es mit den Planungen Ihrer kirchlichen Hochzeit weitergeht.

Wenn Sie in einer anderen Kirchengemeinde heiraten wollen, stellt Ihnen unser Gemeindebüro ein sogenanntes „Dimissoriale“ aus. Darin ist verzeichnet, dass Sie Mitglied unserer Gemeinde sind. Wenn Sie als Nicht-Mitglied unserer Gemeinde in einer unserer Kirchen heiraten wollen (Voraussetzung: Wohnsitz eines ev. Elternteils), bringen Sie bitte ein von Ihrer Heimatgemeinde ausgestelltes Dimissoriale mit.

Bitte klären Sie den Termin nach Möglichkeit ein halbes Jahr vor der Hochzeit mit uns ab. So ist die Wahrscheinlichkeit größer, das zu Ihrem Wunschtermin die Kirche noch frei ist.

Vor der Hochzeit findet ein persönliches Gespräch mit der- oder demjenigen aus dem Pastoralteam statt, der oder die mit Ihnen Ihre Hochzeit feiern wird..

Eine Hochzeit bei der Kirche kostet nichts. Geistliche, Kirchenmusikalische Mitarbeitende und Küstertätigkeit stellt die Ev. Kirchengemeinde. Nur bei besonderen Aufwand (z.B. Einüben eines besonderen Musikstücks; Probe mit einem Solisten) dürfen sich die Kirchenmusiker bezahlen lassen. Kosten kommen auf Sie zu, wenn Sie einen besonderen Blumenschmuck haben wollen oder eine Sängerin oder einen Sänger ‚von außerhalb‘ dazubuchen wollen.

Wenn Sie eine besondere Kollekte während des Gottesdienstes einsammeln und für ein bestimmtes Projekt sammeln wollen, beraten Ihre Pfarrerinnen und Pfarrer Sie gern.

Wenn Sie auf der Suche nach einem Trauspruch sind, empfehlen wir Ihnen www.trauspruch.de.

„Ökumenische“ oder gemischtkonfessionelle Trauungen werden nach evangelischer oder katholischer Ordnung gefeiert. Sie finden in den jeweiligen Kirchen statt. In ihnen wirken je ein Geistlicher der jeweils anderen Konfession mit. Offiziell heißt dies „Trauung unter Mitwirkung eines evangelischen/katholischen Pfarrers“.

Eine evangelisch getraute Ehe wird von der katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen als rechtmäßige im Sinne des katholischen Kirchenrechts anerkannt. Wenn dem katholischen Teil an dieser Anerkennung seiner Ehe durch die katholische Kirche etwas liegt, sollte er rechtzeitig, etwa 6 Wochen vor der geplanten Hochzeit mit Partner/in zu seinem katholischen Pfarrer gehen. Bei ihm werden Traugespräche geführt und ein „Dispens von der Formpflicht“ beantragt. Das ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch geschlossenen Ehe durch die katholische Kirche. Dieser Dispens ist auch nötig, wenn man eine gemeinsame kirchliche Trauung in einer evangelischen Kirche plant, also unter Mitwirkung eines katholischen Priesters oder Diakons.

Wenn Sie Ihr Ehejubiläum mit einem Gottesdienst feiern möchten, melden Sie gerne bei unserer Kasualassistentin Verena Kipp. Sie erreichen Sie per Mail: Verena.Kipp@ekir.de

Krankheit oder hohes Alter muss kein Hinderungsgrund sein. Wir feiern gerne eine Hausandacht mit Ihnen.

In unserer Landeskirche ist eine gleichgeschlechtliche Trauung problemlos möglich. Wir freuen uns über alle Menschen, die ihre Partnerschaft unter Gottes Segen stellen wollen. Es gelten die o.g.  Bedingungen und  Regeln.

Foto: Pixabay CC0

Weitere Informationen zur kirchlichen Trauung finden Sie auf Sinn und Segen.

#kircheerklärt: Kirchliche Trauung