Das Presbyterium ist für die Leitung der Kirchengemeinde zuständig. Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) ist presbyterial-synodal geordnet. Mit anderen Worten: Grundsätzlich sind alle Getauften befugt, die Gemeinde zu leiten.
Die Gemeinde leitet sich also selbst, Kirche wird von unten her gebildet. Alle vier Jahre wählt die Gemeinde Menschen zu Presbyterinnen und Presbytern (deutsch: Ältesten). Gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern bestimmen sie über Prioritäten und Aufgaben in der Gemeinde und entscheiden über Finanzen und Personal. Sie geben ihrer Gemeinde das Gesicht – auch in geistlicher Hinsicht, denn sie bestimmen unter anderem die Gottesdienstordnung der Gemeinde.
Die Presbyterinnen und Presbyter können Sie jeden Sonntag im Gottesdienst treffen, wo sie die Besucherinnen und Besucher begrüßen, die Schriftlesung lesen und das Abendmahl mit austeilen. Im persönlichen Gespräch tauschen sie sich mit der Gemeinde aus und tragen ihre Anliegen weiter.
Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Hilden besteht in der Wahlperiode 2024 bis 2028 aus 20 Gemeindemitgliedern, 1 Mitarbeiterpresbyterin und 4 “geborenen” Mitgliedern, den Pfarrerinnen und Pfarrern. Es tagt etwa einmal im Monat.
Vorsitzender des Presbyteriums: Prof. Dr. Reinhold Egger
Stellv. Vorsitzende: Brunhilde Seitzer
Finanzkirchmeisterin und Kirchmeisterin im Sinne der Kirchenordnung: Hilde Benninghoff-Giese
Baukirchmeister, stellv. Kirchmeister im Sinne der Kirchenordnung: Dirk Becker
Den Vorsitz des Presbyteriums erreichen Sie unter vorsitz.evangelisches-hilden@ekir.de.
Presbyterinnen und Presbyter
Von den Mitarbeitenden der Kirchengemeinde gewählte Mitglieder des Presbyteriums, „Mitarbeiterpresbyter“:
„Geborene“ Mitglieder des Presbyteriums sind die Pfarrerinnen und Pfarrer der Gemeinde:
Fotos: Fotos Oliver Mast, www.omast.de