Die Taufe ist das äußere Zeichen dafür, zu Jesus Christus zu gehören und Mitglied der Kirche zu sein. Manche vergleichen die Taufe mit einer engen Freundschaft, die von beiden Seiten besiegelt ist. Gott sagt Ja zu Ihrem Kind; Eltern und Paten sagen stellvertretend für das Kind Ja zu Gott.
Taufe ist aber auch ein wunderbares Familienfest, um zu zeigen, dass die Kinder in einer größeren Gemeinschaft aufwachsen, die über die Eltern hinausgeht.
Unter https://www.evangelisch.de/taufbegleiter finden Sie alles Wissenswerte rund um die Taufe für Eltern und Paten.
Da wir in 2021 eine erhebliche Veränderung einerseits durch Corona, andererseits durch Einschränkungen im pastoralen Team hinter uns haben, gelten bis auf Weiteres folgende Regeln:
In der evangelischen Kirche wird in der Regel in einigen Sonntagsgottesdiensten getauft, wir haben aber diese Angebote durch spezielle Taufgottesdienste ergänzt.
Alle Fragen zur Taufe und zu den möglichen Terminen werden Ihnen gerne von unserer Kasualassistentin Verena Kipp beantwortet. Sie koordiniert die Taufen für die gesamte Gemeinde. Sie erreichen Sie per Mail: verena.kipp@ekir.de
Die möglichen Tauftermine finden Sie hier: https://www.evangelisches-hilden.de/taufgottesdienste/
Wo Sie in Hilden wohnen, spielt im Moment keine Rolle mehr, allerdings werden sich nur selten alle Wünsche auf einmal berücksichtigen lassen. Wir versuchen zwar, Ort, Zeit und den Wunsch nach einem bestimmten Pfarrer, bzw. einer bestimmten Pfarrerin zu verwirklichen, aber das ist manchmal leider in der jeweiligen Kombination nicht möglich.
Taufpate können alle Menschen werden, die zum Zeitpunkt der Taufe einer christlichen Kirche angehören.
Paten, die evangelisch sind, aber nicht in Hilden wohnen, benötigen eine sogenannte Patenbescheinigung, die das zuständige Gemeindeamt der Heimatkirchengemeinde ausstellt. Paten aus anderen Konfessionen müssen eine Kopie ihrer Taufbescheinigung bzw. im Falle der katholischen Kirche eine Patenbescheinigung ihrer Gemeinde mitbringen.
Sollten Sie selbst eine Patenbescheinigung benötigen, wenden Sie sich an unser Gemeindeamt per E-Mail oder Telefon, 02103 / 98 42 30.
Falls es Sie interessiert: in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland sind im „Lebensordnungsgesetz“ ab Artkel 76 die Bestimmungen zur Taufe enthalten (Seiten 33 und folgende).
Foto: Ole Hergarten